Inhalt dieses Themas:

Wir befinden uns hier im Öffentlichen Recht (im Gegensatz zum Privaten Recht). Es geht um Hoheitsakte von übergeordneten Instanzen gegenüber Einzelnen. Allgemeininteressen werden gegen Individualinteressen abgewogen. Es geht um Fragen der Verhältnismässigkeit und Gesetzmässigkeit sowie um die verfassungsmässigen Rechte der Einzelnen. Folgende Themen werden behandelt.

  • Verfügungen und Entscheide
  • Bewilligungen
  • Wo können wir gegebenenfalls helfen?


Verfügungen und Entscheide

Verfügungen sind Hoheitsakte, welche von einer übergeordneten Instanz ergehen. In der Regel handelt es sich dabei um konkrete Anweisungen oder Mitteilungen an die Verfügungsempfänger. Es kann sich zum Beispiel um prozessleitende Verfügungen im Zivilprozessrecht oder im Rahmen eines anderen Prozesses (Strafprozess, Verwaltungsgerichtsverfahren, etc.) handeln. Bei der Steuerveranlagung handelt es sich um eine Verfügung der Steuerverwaltung. Eine Anpassung der AHV-Rente wird dem Empfänger durch eine Verfügung mitgeteilt. Die Rechnung eines Kantonsspitals ist in der Form einer Verfügung ausgestaltet. Die städtischen Werke wenden sich mit Verfügungen an die Leistungsempfänger und teilen so beispielsweise neue Tarife mit. Die Polizei erlässt Strafverfügungen, etc.

Verfügungen ergehen entweder durch eine Behörde auf deren Eigeninitiative oder auf Grund eines Gesuches des Verfügungsempfängers hin. Als Beispiel für den ersten Fall könnte die Anpassung einer Invaliden-Rente genannt werden. Stellt umgekehrt ein potentieller IV-Empfänger an die IV das Gesuch um eine Rente und wird diesem Gesuch mittels Verfügung stattgegeben, ergeht die Verfügung eben auf Gesuch hin. Ohne ein entsprechendes Gesuch wäre die IV-Rente nie gesprochen worden.

Es versteht sich von selbst, dass Verfügungen dem Verfügungsempfänger passen können oder eben auch nicht. Im zweiten Fall kann eine Verfügung innert Frist (meist mittels Einsprache, allenfalls Rekurs) angefochten werden. Sollte die Frist verpasst worden sein, wird es schwierig gegen eine rechtskräftige Verfügung vorzugehen. Allenfalls kann eine Frist aus triftigem Grund wiederhergestellt werden oder die Behörden treten auf ein Wiedererwägungsgesuch ein.

Eine angefochtene Verfügung wird üblicherweise durch die verfügungserlassende Behörde überprüft. Sie erlässt dazu einen Entscheid. Ein solcher Entscheid kann in der Folge im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens mittels Beschwerde bei der übergeordneten Behörde angefochten werden. Der nächste Schritt wäre dann die Verwaltungsgerichtsbeschwerde und endlich die Bundesverwaltungsbeschwerde oder die staatsrechtliche Beschwerde an das Bundesgericht.

Sollte sich eine Beschwerde ganz konkret gegen eine Amtsstelle (also nicht gegen einen Sachentscheid) richten, kann eine Aufsichtsbeschwerde platziert werden.

Bewilligungen

Verschiedene Tätigkeiten oder vorgesehene Aktionen bedürfen einer behördlichen Bewilligung. Zu denken ist etwa an Baubewilligungen, Aufenthaltsbewilligungen, Bewilligungen ein bestimmtes Gewerbe zu betreiben (Wirtspatent, Psychotherapeutenbewilligung, Gemeindeschreiberpatent, Rechtsanwaltspatent, Notariatspatent, Praxisbewilligung für Ärzte, etc.), es braucht aber auch Bewilligungen, wenn ein Fest, eine Unterschriftensammlung, ein Flohmarkt, etc. auf öffentlichem Grund durchgeführt werden soll, etc.

Damit Bewilligungen erteilt werden dürfen (oder müssen), sind ganz bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. eine konkrete Ausbildung notwendig. Beim Gesuch um eine Baubewilligung oder die Aufenthaltsbewilligung muss nachgewiesen werden, dass die im Einzelfall relevanten Vorschriften eingehalten wurden (bei einer Baubewilligung also die Bauvorschriften, Grenzabstände, Zonenkonformität, Thema der Erschliessung, des Zivilschutzes, des Landschaftsschutzes, etc.). Sind alle relevanten Vorschriften und Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt, hat der Gesuchsteller üblicherweise Anspruch auf die Erteilung der Bewilligung.

Das jeweilige Verfahren, welches endlich zur Bewilligung oder eben deren Abweisung führt, ist abhängig vom Rechtsgebiet, in welchem die Bewilligung erteilt werden soll. Einzelne Verfahren beteiligen interessierte Dritte am Entscheidungsprozess (z.B. Nachbarn im Baubewilligungsverfahren, welche einspracheberechtigt sind). Bei Rechtsmittelverfahren finden dann in diesen Fällen typischerweise "Mehrparteienverfahren" statt (die Beschwerde richtet sich [auch] gegen die Einsprecher). Es versteht sich von selbst, dass keine Dritte involviert werden, wenn es um "persönliche" Bewilligungen geht (z.B. eine Aufenthaltsbewilligung oder die Erteilung des Rechtsanwaltspatentes).

Sollte der Entscheid der Bewilligungsbehörde (der ebenfalls in der Form einer Verfügung eröffnet wird) nicht im Sinne des Gesuchstellers ausfallen, stehen diesem wiederum die bereits oben beschriebenen Rechtsmittel, wie Einsprache, Beschwerde, Verwaltungsgerichtsbeschwerde, etc, zur Verfügung. Die einzelnen Gesetze können das Verfahren definieren, allenfalls vereinfachen, abkürzen und an die Eigenheiten des Verfahrens anpassen (z.B. im Baubewilligungsverfahren).

Wo können wir gegebenenfalls helfen?

  • Bewilligungen erhältlich machen
  • Verfügungen, Entscheide analysieren
  • Verfügungen, Entscheide anfechten
  • Einspracheverfahren, Beschwerdeverfahren, verwaltungsgerichtliche Verfahren
  • Verfügungen, Entscheide vollstrecken
  • Verkehr mit Behörden und Ämtern
  • Vorabklärungen erhältlich machen
  • Steuerwesen
  • etc.